DR. HEINZ LUTZ    WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER GMBH
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          NÄCHTIGUNGSAUFWAND (Inland)
Voraussetzung ist das Vorliegen einer tatsächlichen Nächtigung, die mit Aufwendungen verbunden ist.

Bei Inlandsreisen sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten EUR 15.- pro Nächtigung absetzbar.
Der zu berücksichtigende Nächtigungsaufwand umfasst sowohl die Kosten der Nächtigung als auch die Kosten des Frühstücks.

Werden die Kosten der Nächtigung (inkl. Frühstück) mittels Beleg nachgewiesen, können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.


Für weitere und genauere Informationen wenden Sie sich bitte an meine Mitarbeiter.
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