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NÄCHTIGUNGSAUFWAND (Inland)
Voraussetzung ist das Vorliegen einer tatsächlichen Nächtigung, die mit Aufwendungen verbunden ist.
Bei Inlandsreisen sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten EUR 15.- pro Nächtigung absetzbar.
Der zu berücksichtigende Nächtigungsaufwand umfasst sowohl die Kosten der Nächtigung als auch die Kosten des
Frühstücks.
Werden die Kosten der Nächtigung (inkl. Frühstück) mittels Beleg
nachgewiesen, können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.
Für weitere und genauere Informationen wenden Sie sich bitte
an meine Mitarbeiter.
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Für alle Inhalte kann trotz sorgfältiger Zusammenstellung
keine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität gegeben
werden. DVR 450006
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