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Aufwendungen für betrieblich veranlasste Reisen von Unternehmern sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für das Verkehrsmittel (z.B. Kfz, Bahn, Taxi, Flugzeug etc.)
als auch
Mehrausgaben für Verpflegung (Stichwort: Taggelder) und
Nächtigungskosten.
Eine betrieblich veranlasste Reise liegt vor, wenn
sich ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen
mehr als 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebsstätte) entfernt undeine Reisedauer von
mehr als drei Stunden vorliegtsoweit kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird
Bei der Berechnung der Entfernung ist von der kürzesten zumutbaren Wegstrecke
auszugehen (=kürzeste Straßenkilometerdistanz) und nicht nach der Luftlinie.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Taggelder - achten Sie auf Details!
Nächtigungsaufwand (Inland)
Der Unternehmer und sein Fahrzeug
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