DR. HEINZ LUTZ    WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER GMBH
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          CHECKLISTE: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (taxativ)
  • Katastrophenschäden zB Hochwasser, Hagel ( soweit nicht von Versicherungen gedeckt)
  • Auswärtige Berufsausbildung von Kindern : Monatlicher Freibetrag von Euro 110.-, wenn ein Schulbesuch auswärts zwingend notwendig ist. Bei zwindendem Besuch einer auswärtigen Privatschule ist zusätzlich das Privatschulgeld absetzbar.
  • Mehraufwendungen für erheblich behinderte Kinder
  • Aufwendungen für eigene Behinderung

ABC der außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt (Beispiele)
  • Allergien
  • Krankheitsbedingter Alters - bzw Pflegeheimaufenthalt
  • Anwaltskosten (eventuell bei Strafverteidiger)
  • Begräbniskosten - sofern nicht aus dem Nachlass zu decken (bis Euro 3.000) und zusätzlich Kosten für ein einfaches Grabmal (bis Euro 3.000) .
  • Behandlungsbeiträge: Ein Eigenanteil, den die Krankenkasse nicht übernimmt, kann als " Krankheitskosten" abgesetzt werden.
  • Berufsausbildung von Erwachsenen: nur in Sonderfällen. zB bei Umschulung, absetzbar
  • Bürgschaft - in Sonderfällen
  • Darlehensrückzahlung: Absetzbar, wenn die Darlehensaufnahme zur Finanzierung von unverschuldeten außergewöhnlichen Belastungen notwendig war.
  • Entbindungskosten: Im Falle einer komplizierten Schwangerschaft bzw wenn eine möglichst risikolose Geburt angestrebt wird, sind Behandlungskosten in einer (privaten) Sonderklasse absetzbar.
  • Internatskosten: bei alleinstehenden Elternteilen
  • Krankheitskosten von mittellosen Angehörigen oder Kosten bei "schicksalhaften Ereignissen"
    Monatliche Pauschale ( es sei denn sie sammeln alle Belege )Freibeträge für medizinisch notwendige Diätverpflegung:
    - für Diabetes, TB Zöliakie, Aids   70 Euro
    - für Gallen-, Leber-, Nierenleiden   51 Euro
    - für Magen- und andere innere Krankheiten   42 Euro
    Leider wird von diesen Sätzen ein Selbstbehalt abgezogen, dessen Höhe vom Einkommen abhängt. Nur wer nachweisen kann, dass er durch die Krankheit zu mindestens 25 Prozent erwerbsgemindert ist, kann den Selbstbehalt vermeiden.
  • Krankendiätverpflegung
  • Kurkosten
  • Kreditkosten: Absetzbar, wenn der Kredit zur Finanzierung außergewöhnlicher Belastungen dient.
  • Resozialisierungskosten: zur Heilung von Drogen- oder Trunksucht (amtsärztliche Bestätigung)
  • Rehabilitationskosten: Absetzbar als Krankheitskosten
  • Rufschädigung: Zahlung um berufsschädigende Namensnennung in der Öffentlichkeit zu vermeiden (insbesonders bei Freiberuflern)
  • Taxi: Freibetrag für Gehbehinderte
  • Zahnbehandlungskosten
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
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