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Anmerkung zu steuerlich anerkannten Klein-Autobussen
von MR Dr. Emil Cagenek, BMF (Auszug)
Für die in der
Liste angeführten Fahrzeuge gilt weder der Vorsteuerausschluss noch die verlängerte
AfA-Nutzungsdauer von (mindestens) acht Jahren noch der gänzliche Ausschluss des Investitionsfreibetrages
.
Die Notwendigkeit bzw Zweckmäßigkeit der Anschaffung
eines in der Liste angeführten Fahrzeuges kann kein Entscheidungskriterium für die steuerliche Anerkennung sein.
So kann etwa auch ein Handelsvertreter oder ein freiberuflich Tätiger den Vorsteuerabzug für einen
Klein-Autobus im Sinne des § 10 der VO geltend machen, wenn das Fahrzeug unternehmerisch genutzt wird.
Bei derartigen Fahrzeugen wird jedoch seitens der Finanzverwaltung auf die Überprüfung der Voraussetzung
der unternehmerischen Nutzung sowie auf die Ermittlung des Privatanteils ein erhöhtes Augenmerk gelegt.
Um einen Beweisnotstand zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Führung eines Fahrtenbuches
Info über Führung eines Fahrtenbuches (help.gv.at).
Hier finden Sie eine Vorlage für Ihr Fahrtenbuch!
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keine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität gegeben
werden DVR 45006
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